§ 1 Anbieter & Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service (SaaS)
Anwendung Nalva (nachfolgend „Dienst“ oder „Nalva“), betrieben von Patrick Alexander
Franke – Einzelunternehmen / Einzelanbieter, Schützenweg 1, 50858 Köln (nachfolgend „Anbieter“).
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von Nalva, unabhängig davon, ob der Nutzer den
Dienst kostenlos oder entgeltlich nutzt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die
bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
Nalva stellt digitale Produktivitäts-, Aufgaben-, Arbeitszeit- und Projektmanagement-Werkzeuge zur
Verfügung. Hierzu können insbesondere Kanban- und Sprint-Boards, Zeiterfassung, Wochenberichte,
Kapazitätsanalysen, Timelines, Kalenderintegrationen, Exporte, Workspaces und weitere Funktionen gehören.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif sowie der zum jeweiligen
Zeitpunkt geltenden Leistungsbeschreibung. Die Bereitstellung erfolgt als digitale Dienstleistung im Sinne
der §§ 327 ff. BGB über moderne Web-Browser und kann nach dem Local-First-Prinzip
erfolgen.
Nalva kann Funktionen bereitstellen, bei denen Daten ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers
verarbeitet und gespeichert werden. Soweit der Nutzer Cloud-, Synchronisations-, Workspace- oder sonstige
serverbasierte Funktionen aktiviert oder nutzt, können hierfür erforderliche Daten an die hierfür
eingesetzten Server und Dienstleister übertragen und dort verarbeitet werden. Der Anbieter schuldet
grundsätzlich die Bereitstellung der jeweils vereinbarten digitalen Dienstleistung, nicht jedoch einen
bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg, soweit ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.
§ 3 Registrierung, Benutzerkonto & Zugangsdaten
Die Nutzung bestimmter Funktionen, insbesondere Cloud-Synchronisation, Multi-Device-Synchronisation oder
Team-Workspaces, kann die Erstellung eines Benutzerkontos erfordern. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der
Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu
aktualisieren.
Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um sie vor dem
Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Ein Benutzerkonto darf grundsätzlich nur von der hierfür
registrierten Person genutzt werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet,
soweit der jeweilige Tarif keine ausdrückliche Mehrnutzer- oder Teamnutzung vorsieht. Der Nutzer hat den
Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff auf sein
Benutzerkonto
bestehen.
§ 4 Tarife & Funktionsmodelle (Free / PRO / Team)
(1) Nalva Free: Nalva Free ist ein kostenfreier Basiszugang mit dem jeweils in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionsumfang. Die Nutzung von Nalva Free kann insbesondere
Local-First-Funktionen ermöglichen. Eine Cloud-Synchronisation oder serverseitige Speicherung von
Inhalten erfolgt nur, soweit der Nutzer die hierfür vorgesehenen Funktionen aktiviert oder nutzt.
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des kostenlosen Tarifs im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen weiterzuentwickeln oder anzupassen.
(2) Nalva PRO / Team: Nalva PRO und Team sind entgeltliche Erweiterungspakete. Der konkrete
Funktionsumfang richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewählten Tarif und der
zugehörigen Leistungsbeschreibung. Je nach Tarif können unter anderem Cloud-Synchronisation,
Multi-Device-Synchronisation, Team-Workspaces, erweiterte Kalenderfunktionen, Exporte,
Kapazitätsfunktionen oder bevorzugter Support enthalten sein. Nicht ausdrücklich als Bestandteil eines
Tarifs ausgewiesene Leistungen sind nicht geschuldet.
§ 5 Vertragsschluss
Bei kostenfreien Tarifen kommt der Vertrag mit Abschluss der Registrierung oder, soweit keine
Registrierung erforderlich ist, mit Beginn der Nutzung des Dienstes zustande. Die Darstellung
kostenpflichtiger Tarife auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages
dar. Durch Auswahl eines kostenpflichtigen Tarifs und Abschluss des hierfür vorgesehenen
Online-Bestellvorgangs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den
ausgewählten Tarif ab. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Nutzer die wesentlichen Vertragsinformationen,
insbesondere Tarif, Leistungsumfang, Preis, Abrechnungszeitraum, Laufzeit und Kündigungsbedingungen,
nochmals zusammengefasst angezeigt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt.
Die Annahme erfolgt regelmäßig durch die Freischaltung des gebuchten Tarifs oder durch eine elektronische
Bestätigung des Vertragsschlusses. Die Zahlungsabwicklung kann über den jeweils im Bestellprozess
angebotenen Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, erfolgen. Stripe wird dabei als
Zahlungsdienstleister
eingesetzt und nicht als Vertragspartner für die Nutzung von Nalva. Nach Vertragsschluss erhält der Nutzer
eine elektronische Bestätigung sowie die gesetzlich erforderlichen Vertragsinformationen auf einem
dauerhaften Datenträger, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 6 Preise & Zahlungsbedingungen (USt-Status)
Die jeweils geltenden Preise werden vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages transparent angezeigt.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei den für Verbraucher ausgewiesenen Preisen
um Gesamtpreise einschließlich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Sofern der Anbieter die
Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfüllt und diese anwendet, wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Ändert sich der umsatzsteuerrechtliche
Status des Anbieters oder besteht aufgrund der konkreten Kundensituation eine abweichende
umsatzsteuerrechtliche Behandlung, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Vorschriften. Die Abrechnung kostenpflichtiger Tarife erfolgt je nach gewähltem Tarif monatlich oder
jährlich im Voraus über den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienstleister.
§ 7 Vertragslaufzeit & automatische Verlängerung (§ 309 Nr. 9 BGB)
Kostenpflichtige Abonnements werden für den jeweils beim Vertragsschluss ausgewählten Abrechnungszeitraum
abgeschlossen. Soweit im jeweiligen Tarif nichts Abweichendes angegeben ist, verlängert sich ein
kostenpflichtiges Abonnement nach Ablauf des vereinbarten Abrechnungszeitraums automatisch um einen
weiteren Abrechnungszeitraum, sofern es nicht wirksam gekündigt wurde. Bei Verbraucherverträgen gelten
die gesetzlichen Vorgaben zur Vertragslaufzeit und automatischen Vertragsverlängerung, insbesondere
§ 309 Nr. 9 BGB. Die jeweils geltende Kündigungsfrist und der nächstmögliche Beendigungszeitpunkt werden
dem Nutzer vor Vertragsschluss und, soweit technisch möglich, innerhalb seines Benutzerkontos transparent
angezeigt. Bei monatlich abgerechneten Abonnements kann die Kündigung grundsätzlich jederzeit mit Wirkung
zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums erklärt werden, soweit im jeweiligen Tarif keine abweichende
gesetzlich zulässige Regelung vorgesehen ist.
§ 8 Kündigung & Beendigung
(1) Der Nutzer kann kostenpflichtige Abonnements unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist
kündigen.
(2) Soweit keine abweichende Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde, kann der Nutzer den
Vertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums kündigen.
(3) Die Kündigung kann insbesondere über die von Nalva bereitgestellte elektronische Kündigungsfunktion
erfolgen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Eine Kündigung des kostenpflichtigen Abonnements führt grundsätzlich dazu, dass der kostenpflichtige
Tarif bis zum Ende des bereits bezahlten Vertrags- bzw. Abrechnungszeitraums weiter genutzt werden kann,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Gesetzliche Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB)
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, stellt der Anbieter Verbrauchern eine elektronische
Kündigungsmöglichkeit gemäß § 312k BGB zur Verfügung. Die Kündigungsschaltfläche ist über die Website
bzw. die hierfür vorgesehene Benutzeroberfläche erreichbar und ermöglicht die Abgabe einer
Kündigungserklärung auf elektronischem Weg. Der Nutzer erhält nach erfolgreicher Abgabe der Kündigung
eine elektronische Bestätigung. Die gesetzlichen Anforderungen an die Kündigung von Verbraucherverträgen
bleiben unberührt.
§ 10 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei entgeltlichen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht
zu, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten
Widerrufsbelehrung. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die digitale Dienstleistung
bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den vorzeitigen
Leistungsbeginn und die möglichen Folgen für das Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt bei
vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 11 Verfügbarkeit & Wartungsarbeiten
Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene und zuverlässige Verfügbarkeit der von Nalva bereitgestellten
digitalen Dienste. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie oder bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht
garantiert, soweit eine solche nicht ausdrücklich als Bestandteil eines Tarifs oder einer gesonderten
Vereinbarung zugesagt wurde. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere
aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Überlastungen oder
Störungen bei eingesetzten Drittanbietern auftreten. Soweit technisch möglich, werden planbare
Wartungsarbeiten mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Die lokale Nutzung von Nalva kann im Rahmen der
jeweils lokal verfügbaren Daten und Funktionen auch bei vorübergehenden Netzwerk- oder Cloud-Ausfällen
möglich bleiben. Dies gilt jedoch nur, soweit die jeweilige Funktion technisch für eine lokale Nutzung
ausgelegt ist.
§ 12 Aktualisierungspflicht & Weiterentwicklung (§§ 327f, 327r BGB)
(1) Der Anbieter stellt im gesetzlich erforderlichen Umfang die Aktualisierungen bereit, die für die
Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit und Sicherheit der digitalen Dienstleistung erforderlich sind.
(2) Hierzu können insbesondere Sicherheitsaktualisierungen, Fehlerbehebungen und technische Anpassungen
gehören.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Nalva im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung zu ändern,
sofern hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen,
Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Vorgaben, Änderungen bei Drittanbietern oder Anpassungen an neue
technische Umgebungen.
(4) Bei Änderungen gelten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 327r BGB.
(5) Änderungen werden nicht in einer Weise vorgenommen, die den Nutzer entgegen den gesetzlichen
Bestimmungen unzumutbar beeinträchtigt.
§ 13 Rechte an Nutzerinhalten
(1) Die Rechte an den vom Nutzer eingestellten oder innerhalb von Nalva erstellten Inhalten, insbesondere
Aufgaben, Texte, Projektpläne, Notizen, Zeiterfassungen, Dateien und sonstigen Daten, verbleiben beim
jeweiligen Nutzer bzw. Rechteinhaber.
(2) Der Nutzer räumt dem Anbieter lediglich die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die
erforderlich sind, um die vom Nutzer gewählten Funktionen von Nalva technisch bereitzustellen,
insbesondere zur Speicherung, Verarbeitung, Synchronisation, Übertragung, Sicherung und Darstellung der
Inhalte.
(3) Die eingeräumten Nutzungsrechte bestehen nur für die Dauer und im Umfang der jeweiligen technischen
Bereitstellung der betreffenden Funktion, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten
eine weitere Verarbeitung erfordern.
(4) Der Anbieter erhält durch die Nutzung von Nalva kein Eigentum an den Nutzerinhalten.
(5) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm
eingestellten
Inhalten verfügt und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
§ 14 Team- & Workspace-Verwaltung / B2B-Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
(1) Der Administrator eines Workspaces ist für die Verwaltung der Zugriffsrechte und Berechtigungen
innerhalb des jeweiligen Workspaces verantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb seines Workspaces
auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht und die hierfür erforderlichen Informations- und
Beteiligungspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt werden.
(3) Soweit der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten durch Nalva
verarbeiten lässt und Nalva hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird,
schließen die Parteien einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
(4) Der AVV wird durch elektronische Bestätigung durch eine hierzu berechtigte Person des Kunden
geschlossen. Der Zeitpunkt der Bestätigung sowie die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung des AVV können
elektronisch dokumentiert werden.
(5) Der AVV ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von Nalva und regelt die
Einzelheiten der Auftragsverarbeitung.
(6) Eine aktuelle Übersicht der vom Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird in geeigneter
Form bereitgestellt. Der Anbieter verpflichtet eingesetzte Unterauftragsverarbeiter im gesetzlich
erforderlichen Umfang auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
§ 15 Zulässige Nutzung & Missbrauchsverbot
Der Nutzer darf Nalva ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB verwenden.
Insbesondere ist es untersagt, rechtswidrige, strafbare oder sonst unzulässige Inhalte über Nalva zu
speichern, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, Schadsoftware, Viren, Trojaner oder sonstige
schädliche Programme über Nalva einzubringen oder zu verbreiten, Sicherheitsmechanismen,
Zugriffsbeschränkungen oder technische Schutzmaßnahmen von Nalva zu umgehen, unbefugten Zugriff auf
Benutzerkonten, Workspaces, Systeme oder Daten anderer Nutzer zu erlangen oder zu versuchen, Nalva für
automatisierte Massenabrufe, Scraping, Denial-of-Service-Angriffe oder vergleichbare missbräuchliche
Zwecke einzusetzen oder die technische Infrastruktur von Nalva übermäßig zu belasten oder deren
ordnungsgemäßen Betrieb zu beeinträchtigen. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 16 Sperrung von Benutzerkonten
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften kann der
Anbieter den Zugang zu Nalva vorübergehend einschränken oder sperren. Soweit dies aufgrund der Art des
Verstoßes möglich und zumutbar ist, wird der Nutzer zuvor zur Beseitigung des Verstoßes aufgefordert.
Eine sofortige Sperrung ist insbesondere zulässig, wenn dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die
Sicherheit, den Betrieb von Nalva oder andere Nutzer erforderlich ist. Bei einer Sperrung werden die
berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt. Gesetzliche Rechte des Nutzers,
insbesondere bestehende Ansprüche auf Datenexport oder Datenzugang, bleiben unberührt, soweit deren
Ausübung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Dienstes nicht entgegensteht.
§ 17 Datenexport & Datenportabilität
Der Nutzer kann seine innerhalb von Nalva gespeicherten Daten im Rahmen der hierfür vorgesehenen
Funktionen exportieren und lokal sichern. Soweit technisch vorgesehen, können hierfür insbesondere
JSON-, iCal- oder andere standardisierte bzw. maschinenlesbare Formate verwendet werden. Die verfügbaren
Exportmöglichkeiten können je nach Tarif und Funktion variieren. Gesetzliche Ansprüche auf
Datenbereitstellung, Datenherausgabe oder Datenübertragbarkeit bleiben unberührt. Der Nutzer ist selbst
dafür verantwortlich, exportierte Daten sicher aufzubewahren.
§ 18 Löschung & Beendigung
Nach Beendigung eines kostenpflichtigen Vertrages werden die dem jeweiligen Nutzer zugeordneten
Cloud-Daten
grundsätzlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der dort beschriebenen Löschfristen gelöscht,
soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- oder sonstigen Pflichten einer Löschung
entgegenstehen. Soweit der Nutzer Daten vor Vertragsende exportieren kann, wird empfohlen, von dieser
Möglichkeit rechtzeitig Gebrauch zu machen. Daten, die ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers
gespeichert wurden, werden durch die Beendigung des Vertrages nicht automatisch vom Endgerät gelöscht.
Für die Löschung lokal gespeicherter Daten ist grundsätzlich der Nutzer selbst verantwortlich.
Gesetzliche Ansprüche des Nutzers auf Datenbereitstellung oder Datenherausgabe bleiben unberührt.
§ 19 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikation-Digitale-
Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), soweit diese anwendbar sind. Weitere Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern, Speicherdauern, Betroffenenrechten und
technischen Maßnahmen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Nalva.
§ 20 Mängel & Gewährleistung bei digitalen Produkten (§§ 327i ff. BGB)
Bei Mängeln der digitalen Produkte und digitalen Dienstleistungen stehen Verbrauchern die gesetzlichen
Rechte nach den §§ 327i ff. BGB zu. Der Anbieter ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Nacherfüllung
verpflichtet. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit
nicht im Einzelfall eine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die gesetzlichen Rechte von
Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 21 Haftungsbeschränkung & Lokale Datenhaltung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den
vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche
Haftungsvorschriften entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
und für gesetzlich zwingende Haftungstatbestände.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Nutzt der Nutzer Nalva ausschließlich im Local-First- bzw. Offline-Modus und ohne aktivierte
Cloud-Synchronisation, ist der Nutzer für die regelmäßige Sicherung seiner lokal gespeicherten Daten
selbst verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt insbesondere die regelmäßige Nutzung der verfügbaren
Export- und Backup-Funktionen. Für Datenverluste, die ausschließlich durch das Löschen von Browserdaten,
das Zurücksetzen oder den Austausch des Endgeräts, Hardwaredefekte, lokale Softwarefehler oder sonstige
Vorgänge im Verantwortungsbereich des Nutzers entstehen, haftet der Anbieter nach Maßgabe der
vorstehenden Bestimmungen nur, soweit ihm hierfür eine entsprechende Pflichtverletzung zur Last fällt.
(8) Gesetzliche Ansprüche wegen eines Mangels der digitalen Dienstleistung sowie sonstige zwingende
gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 22 Urheberrecht an der Software Nalva
Die Software Nalva, einschließlich Quellcode, Benutzeroberflächen, Gestaltungselementen, Grafiken,
Logos, Datenbankstrukturen und sonstigen eigenen Bestandteilen, ist urheberrechtlich geschützt
(§§ 69a ff. UrhG). Die Rechte an den eigenen Bestandteilen von Nalva verbleiben beim Anbieter bzw. den
jeweiligen Rechteinhabern. Soweit nicht ausdrücklich gestattet, dürfen die Software und ihre Bestandteile
nicht außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen vervielfältigt, bearbeitet, verbreitet, öffentlich
zugänglich gemacht, dekompiliert oder anderweitig verwertet werden. Die Rechte an eingesetzten
Open-Source-Komponenten und Komponenten Dritter richten sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
§ 23 Drittanbieter-Schnittstellen
Soweit Nalva Schnittstellen oder Integrationen zu Diensten Dritter, insbesondere Google, Apple, Microsoft,
Stripe oder anderen externen Diensten bereitstellt, kann deren Nutzung von einem separaten Benutzerkonto,
einer Zustimmung zu den jeweiligen Bedingungen oder weiteren technischen Voraussetzungen des
Drittanbieters
abhängen. Für die Nutzung dieser Drittdienste gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungs-, Datenschutz-
und Lizenzbedingungen. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise oder
zukünftige Änderung von Diensten Dritter. Änderungen oder Ausfälle eines Drittanbieters können daher
dazu führen, dass einzelne Integrationen von Nalva vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind.
Gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegenüber dem Anbieter bleiben hiervon unberührt.
§ 24 Änderungen dieser AGB & des digitalen Produkts
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein
sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen
Rechtsprechung, zwingenden Sicherheitsanforderungen, technischen Weiterentwicklungen oder Änderungen des
Dienstes, und die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind.
(2) Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Soweit gesetzlich
erforderlich,
erfolgt die Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger.
(3) Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten, den wesentlichen Leistungsumfang oder das vertragliche
Gleichgewicht zulasten des Nutzers betreffen, werden nicht allein aufgrund des Schweigens des Nutzers
wirksam, soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
(4) Soweit eine Änderung der AGB eine Zustimmung des Nutzers erfordert, wird diese in geeigneter Weise
aktiv eingeholt.
(5) Bei Änderungen der digitalen Dienstleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
§ 327r BGB.
(6) Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Nutzer
nicht nur unerheblich beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Rechte des Nutzers nach § 327r BGB.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Nutzer den Vertrag innerhalb der
gesetzlichen Frist kostenfrei beenden.
(7) Änderungen des kostenlosen Tarifs können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden.
Gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
§ 25 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dieses
anwendbar ist. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz
entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist –
soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.